Qualitäten / Sortierungen bei Hobelware

Sägefallend ohne Sexta = U/S Hobelfallend

entspricht ca. 70% A-Sortierung und 30% B-Sortierung.

Sexta und besser (Sexta = Ausschuss-Qualität)

sägeraue Ware mit ausgefallenen Ästen, größeren Harzgallen, Rissen und Baumkante

v.a. Verwendung bei Rauspund

A-Sortierung:

Unzulässig sind ausgefallene Äste über 5mm, zulässig sind gesunde festverwachsene Äste bis 20mm, mindest einseitig zur Hälfte verwachsen, vereinzelt kleine Kantenäste und Beschädigungen an Kantenausbrüchen zulässig, soweit die Deckung dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Unzulässig sind durchgehende Rinde, zulässig sind Endrisse mit einer Länge bis zum Maß der Brettbreite.

Größere Kernröhre (über 4mm breit) nicht zulässig, max. 20% der Stückzahl leichte Kernröhre zulässig von maximal halber Brettbreite.

Druckholz in gerimgem Umfang zulässig.

Erkennbarer Drehwuchs ist unzulässig.

B-Sortierung:

Unzulässig sind ausgefallene oder stärker angeschlagene Äste über 20mm.

Zulässig sind durchgehende Risse bis 300mm Länge in Faserrichtung.

Kernröhre ist zulässig.

Druckholz isz zulässig.

Drehwuchs, soweit die Verlegung möglich ist, ist zulässig.